3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht
Nikolaus Schleich3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht
In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer Rolle in einem 3,6-Millionen-Euro-Betrugsfall vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, über zweieinhalb Jahre hinweg Krankenkassen durch die Abrechnung unnötiger Medizinprodukte betrogen zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen teure Wundauflagen, die angeblich ohne medizinische Notwendigkeit verordnet wurden.
Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll die Krankenschwester gefälschte Rezepte für das SymbioInfekt TheraKit besorgt haben – eine Wundauflage, die pro Packung rund 3.400 Euro kostet. Ihr Unternehmen rechnete die Produkte anschließend bei den Kassen ab, obwohl die Patienten sie nicht benötigten.
Der Apotheker soll sich den Großhandelspreis der Verbände einbehalten haben, abzüglich einer zehnprozentigen Provision für das Unternehmen der Krankenschwester. Die Anklage geht davon aus, dass beide Angeklagten mit gemeinschaftlichem Vorsatz handelten und in mindestens 30 Fällen gewerbsmäßigen Betrug begingen.
Im Prozess behauptete der Apotheker, von den Machenschaften nichts gewusst zu haben. Er gab an, er habe den Zusicherungen über geringere Kosten und andere Abrechnungsmodalitäten vertraut. Die Ermittler halten jedoch daran fest, dass durch den Betrug zu Unrecht 3,6 Millionen Euro erstattet wurden.
Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker den vollen Betrag zurückzahlen. Rund 900.000 Euro wurden bereits beglichen, zudem wurden monatliche Raten von 10.000 Euro angeordnet. Eine weitere Rückforderung beim Geschäftspartner der Krankenschwester gilt als unwahrscheinlich, da das Unternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet hat.
Der Prozess dauert an, während die Staatsanwaltschaft die Beteiligung der Angeklagten am Betrug nachweisen will. Deutsche Gesundheitsbehörden haben sich bisher nicht öffentlich zu dem Fall oder möglichen systemischen Schwachstellen geäußert, die den Betrug ermöglicht haben könnten. Das Urteil wird entscheiden, ob der Apotheker die noch ausstehenden 2,7 Millionen Euro zurückerstatten muss.






