16 April 2026, 22:34

Ab März gilt bundesweites Rodungsverbot – was jetzt erlaubt ist und was nicht

Ein gewundener Pfad durch einen dichten Wald hoher, grüner Bäume mit einem grünen Zaun auf der rechten Seite, beschattet von der Baumkrone.

Ab März gilt bundesweites Rodungsverbot – was jetzt erlaubt ist und was nicht

Ab 1. März gilt bundesweit ein Rodungs- und Schnittverbot für Bäume und Sträucher

Vom 1. März bis zum 30. September ist es in ganz Deutschland verboten, Bäume oder Sträucher zu fällen oder stark zurückzuschneiden. Die Regelung dient dem Schutz brütender Vögel, Insekten und anderer Wildtiere. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Betroffen sind das Fällen, das Niederwaldbetreiben sowie starke Rückschnitte von Bäumen außerhalb von Wäldern, Hecken, lebenden Zäunen und anderen Gehölzen. Leichte Pflegeschnitte sind noch bis zum 28. Februar erlaubt. Danach müssen alle Arbeiten zuvor mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Nicht jedes Schneiden ist untersagt. Ausnahmen gelten für Maßnahmen nach §15 des Bundesnaturschutzgesetzes, genehmigte Bauvorhaben mit minimalem Vegetationsrückschnitt oder behördlich angeordnete Eingriffe im öffentlichen Interesse – allerdings nur mit vorheriger Genehmigung.

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Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Auch außerhalb der Schutzeit kann das Fällen alter Bäume oder umfangreiche Baumschnittmaßnahmen eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. Für Rückfragen steht die Untere Naturschutzbehörde des Umweltamts unter [email protected] zur Verfügung.

Die Einschränkungen gelten jährlich vom 1. März bis zum 30. September. Wer unsicher ist, ob geplante Arbeiten erlaubt sind, sollte sich vorab bei der Unteren Naturschutzbehörde erkundigen. Bei Nichteinhaltung drohen nicht nur Strafen, sondern auch Schäden für die heimische Tierwelt.

Quelle