23 May 2026, 02:45

BGH bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.

Messerattacke in Solingen: Höchste Strafe für Täter bestätigt

BGH bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.

Deutschlands höchstes Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H., den Täter des tödlichen Messerangriffs von Solingen im Jahr 2024, bestätigt. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Freitag das Schuldspruch – fast zwei Jahre nach der Bluttat. Mit dem Urteil ist ausgeschlossen, dass der Verurteilte jemals aus der Haft entlassen wird.

Am Abend des 23. August 2024 überfiel Issa H. mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser Besucher eines Festivals in Solingen. Drei Menschen tötete er, acht weitere verletzte er schwer. Sein erklärtes Ziel war es, möglichst viele Menschen zu ermorden, die er als Symbole der westlichen Gesellschaft betrachtete.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn im September 2025. Ihm wurden dreifacher Mord, neun versuchte Morde sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt. Das Gericht verhängte die höchste mögliche Strafe: lebenslange Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung.

Issa H. hatte sich der Ideologie der dschihadistischen Gruppe „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen. Er lehnte liberale westliche Werte ab und plante den Anschlag als terroristische Tat. Die Polizei nahm ihn einen Tag nach dem Angriff nach einer großangelegten Fahndung fest.

Der Fall hatte auch weiterreichende Folgen. Das Gericht ordnete seine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe an und begründete dies mit der von ihm weiterhin ausgehenden Gefahr. Der Anschlag selbst löste landesweit Entsetzen aus und befeuerte erneut die Debatten über Deutschlands Flüchtlings- und Asylpolitik.

Mit dem endgültigen Urteil sind die juristischen Verfahren gegen Issa H. abgeschlossen. Er wird lebenslang inhaftiert bleiben – ohne Aussicht auf Freilassung. Die Entscheidung unterstreicht zudem die Einschätzung des Gerichts, dass von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.

Quelle