Bundesrat verschärft Tierschutzregeln für Lebendtiertransporte in Drittstaaten
Irena RohtBundesrat verschärft Tierschutzregeln für Lebendtiertransporte in Drittstaaten
Der Bundesrat hat eine klare Position zum Tierschutz bei Lebendtiertransporten bezogen. Am 26. September 2025 verabschiedete er einen Beschluss, der strengere Regeln für den Export von Zuchttieren in Drittstaaten außerhalb der EU fordert. Der Schritt folgt auf Bedenken wegen Lücken in den aktuellen Vorschriften und wiederholter Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen während des Transports.
Der Beschluss bezieht sich auf eine Entscheidung aus dem Jahr 2023, mit der bilaterale tierärztliche Gesundheitszeugnisse für den Export von Zuchttieren zurückgezogen wurden. Die Länder fordern die Bundesregierung nun auf, diese Rücknahme zu überprüfen und argumentieren, dass klarere Schutzmechanismen erforderlich seien.
Aktuell fehlen den Behörden die Befugnisse, um Verstöße gegen den Tierschutz während des Tiertransports zu unterbinden. Um dies zu ändern, setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass künftige Gesundheitszeugnisse explizite Tierschutzstandards enthalten. Zudem besteht er darauf, dass Lebendtierexporte nur dann genehmigt werden sollten, wenn das Zielland den Terrestrischen Tierschutzcode der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) einhält.
Über nationale Maßnahmen hinaus drängt der Beschluss auf ein EU-weites Vorgehen. Gefordert werden rechtlich verbindliche Regeln für Tiertransporte in Drittländer, die der EU-Kommission die Befugnis einräumen, bei Verstößen Untersuchungen einzuleiten und Exporte zu verbieten.
Der Beschluss legt konkrete Schritte fest, um die Kontrolle von Lebendtierexporten zu verschärfen. Bei Umsetzung würden die Maßnahmen unter anderem Compliance-Prüfungen vorschreiben, Tierschutzklauseln in Handelsabkommen verankern und EU-Behörden ermächtigen, problematische Transporte zu stoppen. Der weitere Verlauf hängt nun von der Reaktion der Bundesregierung und möglichen Verhandlungen auf EU-Ebene ab.






