Drei Gleisgänger stoppen Zugverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten
Sven BinnerDrei Gleisgänger stoppen Zugverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten
Drei Personen bei unerlaubtem Betreten der Gleisanlagen nahe der Müngstener Brücke erwischt
Am Sonntag, dem 8. März, wurden gegen 12:05 Uhr drei Personen dabei ertappt, wie sie sich unerlaubt auf den Gleisanlagen in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Der Vorfall zwang die Behörden, den Zugverkehr für mehr als 40 Minuten einzustellen, während Einsatzkräfte vor Ort waren. Mittlerweile laufen bei mehreren Stellen Kostenerstattungsverfahren – die Verantwortlichen müssen bereits Rechnungen in Höhe von mehreren hundert Euro begleichen.
Augenzeugen berichteten, zwei Erwachsene und ein Kind in dem abgesperrten Gleisbereich nahe der Brücke gesehen zu haben. Ihre Anwesenheit führte umgehend zu einer Streckensperrung zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr, was den Schienenverkehr erheblich beeinträchtigte. Notfallteams – darunter Bundespolizei, die Polizei Wuppertal sowie Feuerwehren aus Solingen und Remscheid – rückten umgehend aus, um die Lage zu sichern.
Die beiden Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie über die Brücke geführt. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass deutlich sichtbare Verbotszeichen vorhanden gewesen seien, die unbedingt zu beachten sind. Infolgedessen wurden gegen die beiden Erwachsene Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die durch den Einsatz entstandenen Kosten werden nun von den Beteiligten eingezogen. Die Feuerwehr Solingen hat eine Rechnung über 656 Euro ausgestellt, die Bundespolizei berechnet 99,60 Euro für ihren Einsatz. Die Polizei Wuppertal hat zudem einen Anspruch in Höhe von 118,50 Euro pro Schuldner geltend gemacht; der Fall wird derzeit gerichtlich geprüft. Die Stadt Remscheid prüft noch mögliche Kostenerstattungen, hat jedoch noch keinen Zeitplan festgelegt.
Die Stadt Solingen hat bereits einen offiziellen Kostenbescheid auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) erlassen.
Der Vorfall unterstreicht die erheblichen Gefahren, die von unbefugtem Betreten von Bahnanlagen ausgehen. Die Einsatzkräfte mussten kurzfristig ausrücken, was zu hohen Betriebskosten und Verspätungen führte. Die Behörden weisen weiterhin darauf hin, dass das Ignorieren von Sicherheitshinweisen an Gleisen rechtliche Konsequenzen und empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen kann.






