Drohnen-Flugverbot über NRW-Autobahnen: Warum jetzt Castor-Transporte betroffen sind
Irena RohtDrohnen-Flugverbot über NRW-Autobahnen: Warum jetzt Castor-Transporte betroffen sind
Drohnen-Flugverbot über Schlüsselautobahnen in Nordrhein-Westfalen verhängt
Über wichtige Autobahnabschnitte in Nordrhein-Westfalen – von Jülich bis Ahaus – gilt derzeit ein befristetes Flugverbot für Drohnen. Die Beschränkung ist vom 20. bis 27. März 2026 aktiv und fällt zusammen mit einem anstehenden Castor-Transport von atomarem Abfall, der als mögliches Terrorziel oder Kristallisationspunkt für Proteste gilt.
Das Flugverbot war zunächst auf der Digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt des Bundesverkehrsministeriums (dipul.de) verzeichnet. Die Eintragung war von Mittwochabend bis Donnerstag öffentlich einsehbar, bevor sie wieder entfernt wurde. Unklar bleibt, wie die Routenangaben vorübergehend zugänglich wurden.
Bei der Lieferung handelt es sich um Brennelemente aus einem stillgelegten Forschungsreaktor, die in ein Zwischenlager nach Ahaus gebracht werden sollen. Normalerweise unterliegen Castor-Transportrouten der Geheimhaltung. Das Bundesverkehrsministerium hat bisher keine offiziellen Sicherheitsvorkehrungen für den Schutz dieser spezifischen Strecke bestätigt.
Das zeitweilige Drohnenverbot deckt sich mit dem geplanten Castor-Transport, doch zu weiteren Schutzmaßnahmen schweigen die Behörden. Der Vorfall wirft Fragen auf, wie sensible Routendaten kurzzeitig auf einer öffentlichen Plattform auftauchen konnten.






