31 May 2026, 22:33

Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht

Ab Oktober Pflicht - Apotheken Begrüßen die Einführung des Elektronischen Gesundheitsaktes

Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht

Ab dem 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken in ganz Deutschland verpflichtend. Das neue System soll die Patientensicherheit erhöhen, indem es Medikationsfehler verringert und schädliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln verhindert.

Die ePA speichert automatisch jedes E-Rezept und jede Abgabe in einer sicheren elektronischen Medikationsliste. Apotheken können diese Daten bis zu drei Tage lang über die Gesundheitskarte des Patienten abrufen. Ab dem nächsten Jahr dürfen sie zudem eigene Einträge in die Medikationsliste ergänzen.

Patienten behalten die volle Kontrolle über ihre Daten. Sie können den Zugriff für bestimmte Einrichtungen über ihre Krankenkassen-App sperren oder sich direkt an ihre Versicherung wenden. Allerdings gibt es weiterhin Probleme mit der Telematikinfrastruktur, die die ePA unterstützt – insbesondere bei E-Rezepten.

Lokale Apotheken in Dortmund begrüßen die Neuerung. Sie sehen in der ePA einen entscheidenden Fortschritt, um Sicherheit und Qualität im Gesundheitswesen zu verbessern.

Die verpflichtende Einführung der ePA startet im Oktober 2025. Patienten verwalten dann selbst ihre Zugriffsberechtigungen, während Apotheken vorläufige Einsichtsrechte und künftig auch Bearbeitungsmöglichkeiten erhalten. Trotz technischer Herausforderungen soll das System die Medikamentenverwaltung vereinfachen und Behandlungsfehler reduzieren.

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