OVG prüft Förderung für AfD-nahes Stiftung im Jahr 2021 - Erasmus-Stiftung kämpft vor Gericht um staatliche Förderung für 2021
Am 10. März 2023 erreicht ein Rechtsstreit über die öffentliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung eine entscheidende Phase. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird in einer mündlichen Verhandlung prüfen, ob die Stiftung Anspruch auf staatliche Unterstützung für das Jahr 2021 hat. Der Fall ist das vorläufige Ergebnis jahrelanger juristischer Auseinandersetzungen und Änderungen der Förderrichtlinien für parteinahe Organisationen.
Die mit der rechtspopulistischen AfD verbundene Stiftung hatte bereits 2018 erstmals Klage eingereicht und ursprünglich Fördergelder für die Jahre 2018 bis 2021 beantragt. Mittlerweile wurde der Streitgegenstand jedoch eingegrenzt: Das Gericht befasst sich nun ausschließlich mit den Ansprüchen für das Jahr 2021.
2023 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherigen Förderpraktiken verfassungswidrig waren. Diese Entscheidung führte zu Reformen, die 2024 im neuen Stiftungsfinanzierungsgesetz mündeten. Die aktualisierte Regelung berührt den aktuellen Streit um die Mittel für 2021 jedoch nicht.
Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird nun prüfen, ob die Stiftung nach den alten Vorschriften förderfähig ist. Ein Urteil wird nach der Verhandlung erwartet, der genaue Zeitrahmen steht jedoch noch nicht fest.
Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die Stiftung für 2021 öffentliche Gelder erhält. Zugleich markiert sie das vorläufige Ende eines langjährigen Rechtsstreits, der von verfassungsgerichtlichen Urteilen und gesetzlichen Anpassungen geprägt war. Präzedenzwirkung für die Förderung nach dem neuen Gesetz von 2024 wird das Urteil allerdings nicht entfalten.






