Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern
Wenke KranzParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass das Projekt keine existenzbedrohende Gefahr für dessen Betrieb darstelle.
Der Verein hatte argumentiert, die Anlage werde unsichere Bedingungen schaffen und die Flugaktivitäten in der Nähe seines seit langem etablierten Geländes stark einschränken.
Das OVG kam jedoch zu dem Schluss, dass der etwa 550 Meter vom Startplatz entfernte Windpark zwar gewisse Einschränkungen mit sich bringe, es aber keine Belege dafür gebe, dass er die Zukunft des Vereins gefährde. Zudem bestätigte das Gericht, dass der Verein ordnungsgemäß in das Planungsverfahren einbezogen worden sei.
Das Gelände ist seit 1998 in Betrieb und zählt mit rund tausend Starts pro Jahr zu den frequentiertesten der Region. Der Verein führte an, dass durch die Turbine verursachte Turbulenzen sowie Transportflüge für den Bau die Aktivitäten beeinträchtigen könnten – insbesondere bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h, bei denen Flüge normalerweise unbeeinträchtigt möglich sind.
Unterdessen hat VERBUND von ENOVA die Projektrechte für mehrere Windparkstandorte in der Region übernommen. Mit dem Bau soll im März 2026 begonnen werden, wobei die genaue Anzahl der Anlagen noch nicht feststeht. Weitere ENOVA-Projekte, darunter Dollenkamp (acht Turbinen, 44,8 MW), Meppen (64,8 MW) und Gehrde (12,6 MW), sollen bis Ende 2026 fertiggestellt werden. Zudem sind ab 2026 zusätzliche 150 MW geplant. Diese Vorhaben könnten in den nächsten fünf Jahren aufgrund vermehrter Kran- und Transportarbeiten weitere Auswirkungen auf den Flugbetrieb haben.
Die Gerichtsentscheidung ebnet den Weg für die Umsetzung des Windparkprojekts. Der Verein muss sich nun an die neuen Einschränkungen anpassen, während die Bauarbeiten an den benachbarten Anlagen für Anfang 2026 vorgesehen sind. Das Urteil bestätigt, dass Sicherheitsbedenken berücksichtigt wurden, diese jedoch keinen Stopp des Vorhabens rechtfertigten.






