19 June 2026, 00:29

Gericht kippt BLE-Verbot: Edekas Zahlungsfristen mit Arla sind rechtmäßig

Milchbauern müssen auf ihr Geld warten - Edeka gewinnt Rechtsstreit

Gericht kippt BLE-Verbot: Edekas Zahlungsfristen mit Arla sind rechtmäßig

Ein deutsches Gericht hat ein vom Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verhängtes Verbot der Zahlungsbedingungen von Edeka mit einem Milchlieferanten aufgehoben. Das Urteil ist bereits das zweite Mal, dass eine BLE-Entscheidung auf Grundlage des Lieferkettengesetzes vor Gericht scheitert. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung als Beleg dafür, dass sich Händler an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass Edeka mit Arla Foods für Milch- und Sahneprodukte rechtmäßig Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen vereinbaren dürfe. Dies folgte auf Berichte aus dem Jahr 2023, wonach Edeka für Lieferungen in den Jahren 2021, 2022 und 2024 Fristen von über 49 Tagen ausgehandelt hatte.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass solche Vereinbarungen nicht gegen das Gesetz zur Stärkung der landwirtschaftlichen Organisationen und Lieferketten (AgrarOLkG) verstoßen. Zudem stellte es fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, was zu einer fehlerhaften Anwendung der 30-Tage-Zahlungsfrist führte. Dem BLE bleibt nun nur noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.

Der HDE kritisierte das BLE dafür, bei der Durchsetzung wiederholt rechtliche Grenzen überschritten zu haben. Die Behörde wurde aufgefordert, in künftigen Fällen mehr Zurückhaltung zu üben.

Mit dem Urteil wird bestätigt, dass die Zahlungsbedingungen von Edeka mit Arla Foods rechtmäßig sind. Dem BLE bleiben kaum noch Möglichkeiten, das Urteil anzufechten. Der HDE wertet das Ergebnis als Bestätigung dafür, dass sich der Handel an das Lieferkettengesetz hält.

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