19 March 2026, 18:33

Gericht stoppt Klage: Windpark darf trotz Protesten von Gleitschirmfliegern gebaut werden

Ein Drachenflieger mit ausgebreiteten Flügeln, der über hohem Gras in einem Feld fliegt.

Drachenflieger scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht stoppt Klage: Windpark darf trotz Protesten von Gleitschirmfliegern gebaut werden

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark

Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit seinem Antrag gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies am Donnerstag den Eilantrag des Clubs ab und urteilte, dass die Windkraftanlagen keine ernsthafte Gefahr für den Flugbetrieb darstellen. Die Entscheidung ist endgültig, weitere Rechtsmittel sind nicht möglich.

Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flüge einschränken. Sein Fluggelände gehört zu den meistfrequentierten in der Region. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass die Anlagen den Betrieb gefährden würden – zumal Flüge bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h ohnehin als unsicher gelten.

Der geplante Windpark südlich von Meschede umfasst sechs Windräder in einer ausgewiesenen Windenergiezone. Das Gericht stellte fest, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei und die Standortwahl rechtmäßig erfolgt sei. Zudem könne der Flugbetrieb bei Windstärken unter 20 km/h sicher fortgesetzt werden – ein Wert, der deutlich unter der Betriebsgrenze der Anlagen von 11 km/h liege.

Die Richter wiesen die Behauptung einer existenziellen Bedrohung zurück und verwiesen darauf, dass Bedenken wegen Turbulenzen bei höheren Windgeschwindigkeiten nicht belegt seien. Sie kamen zu dem Schluss, dass das Genehmigungsverfahren für den Windpark den Vorschriften entsprochen habe und die Einwände des Vereins keinen Baustopp rechtfertigten.

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Mit dem Urteil ist der Weg für die Errichtung des Windparks frei. Der Verein muss sich nun an die Anwesenheit der Anlagen anpassen, da das Gericht keine rechtliche Grundlage für eine Verhinderung des Projekts sah. Die Entscheidung stärkt die im Regionalplan festgelegten Windenergiezonen.

Quelle