Grünfutter sammeln: Diese Regeln müssen Haustierbesitzer beachten
Viele Haustierbesitzer suchen nach frischem Grünfutter, um ihre Tiere auf natürliche Weise zu ernähren. Doch das Sammeln von Pflanzen auf Wiesen und Feldern unterliegt gesetzlichen Einschränkungen. Die Regeln variieren je nach Bundesland, und Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 ist es erlaubt, kleine Mengen wild wachsender Pflanzen für den persönlichen Bedarf zu pflücken. Dies folgt dem sogenannten Handstraußprinzip – es darf nur so viel gesammelt werden, wie in eine Hand passt oder für eine Mahlzeit ausreicht. Das Gesetz gilt auf nicht geschützten Flächen, auf denen kein Betretungsverbot besteht.
Allerdings gibt es strenge Grenzen. In Naturschutzgebieten ist das Pflücken grundsätzlich verboten. Bei illegaler Entnahme können Bußgelder in Höhe mehrerer tausend Euro fällig werden, besonders bei großen Mengen oder gewerblicher Nutzung. Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein verbieten den Zutritt zu landwirtschaftlichen Flächen sogar komplett.
Selbst dort, wo das Betreten erlaubt ist, gelten während der Wachstumsphase (März bis Oktober) oft verschärfte Regeln. Durch das Betreten von Wiesen beim Suchen nach Grünfutter können Ernteflächen beschädigt werden, was zu Konflikten mit Landwirten führen kann. Die meisten Grundbesitzer haben jedoch nichts dagegen, wenn behutsam und respektvoll gepflückt wird.
Im Zweifel ist es am sichersten, vorher beim Eigentümer nachzufragen. Weitere Details zu den Zugangsregeln finden sich im Artikel "Nachgefragt: Was dürfen Wanderer und Sportler auf dem Feld?"
Das Gesetz erlaubt zwar das begrenzte Sammeln von Pflanzen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Verstöße – insbesondere in Schutzgebieten oder während gesperrter Zeiträume – können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Tierhalter sollten sich vor dem Sammeln von Grünfutter über die lokalen Vorschriften informieren, um rechtliche Konsequenzen oder Schäden an Ackerland zu vermeiden.






