17 March 2026, 10:32

Ibbenbüren verabschiedet 15 Stadträte mit 184 Jahren Erfahrung

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Ibbenbüren verabschiedet 15 Stadträte mit 184 Jahren Erfahrung

Fünfzehn scheidende Mitglieder des Ibbenbürener Stadtrats für langjähriges Engagement geehrt

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Nach den jüngsten Kommunalwahlen wurden fünfzehn ausscheidende Mitglieder des Ibbenbürener Stadtrats für ihre langjährige Arbeit gewürdigt. Gemeinsam brachten sie 184 Jahre Erfahrung in ihre Ämter ein. Bei der feierlichen Verabschiedung endete ihre Amtszeit – einige von ihnen hatten sich jahrzehntelang in der Kommunalpolitik engagiert.

Zu den Geehrten zählte Gisela Köster, die für die CDU vom 17. Oktober 1994 bis zum 31. Oktober 2025 im Rat saß. Zudem bekleidete sie 25 Jahre lang, von 1994 bis 2019, das Amt der stellvertretenden Bürgermeisterin. Mit einer Amtszeit von über drei Jahrzehnten gehörte sie zu den diensterfahrensten Mitgliedern.

Peter Dierkes, Vertreter der SPD, wirkte vom 1. Oktober 1999 bis zum 31. Oktober 2025 im Rat mit – insgesamt 26 Jahre, in denen er sich in verschiedenen politischen Bereichen einbrachte. Christoph Boll (UWG/IfI) war seit dem 21. Oktober 2009 bis zum Ende dieser Legislaturperiode Mitglied.

Werner Dresselhaus und Alfred Bosse, beide im Juni 2014 gewählt, absolvierten jeweils über ein Jahrzehnt im Rat – Dresselhaus für die SPD, Bosse für die CDU. Paul Klingenberg (Bündnis 90/Die Grünen) und Richard Frank (Die Linke) stießen im November 2020 dazu, Dagmar Christmann (ebenfalls Die Linke) begann ihr Mandat im März 2022.

Die scheidenden Ratsmitglieder vertraten sechs verschiedene Parteien und spiegelten damit die politische Vielfalt des Gremiums wider. Ihr gemeinsames Wirken umfasste über Jahre hinweg Themen von der lokalen Verwaltung bis zur Gemeinschaftsentwicklung.

Die Ehrungsveranstaltung unterstrich das Engagement der Mandatsträger, deren Amtszeit am 31. Oktober 2025 endete. Mit ihrem Ausscheiden verliert der Rat 184 Jahre gesammelte Erfahrung – eine erhebliche Lücke im institutionellen Wissen. Der neu gewählte Rat wird künftige Entscheidungen ohne ihre direkte Mitwirkung treffen müssen.

Quelle