Klimaproteste am Flughafen Köln/Bonn: Sechs Aktivisten vor Gericht
Klimaschutzaktivisten müssen sich wegen zweier Protestaktionen am Flughafen Köln/Bonn vor Gericht verantworten. Die Vorfälle führten zu erheblichen Behinderungen des Flugbetriebs. Sechs Personen sehen sich nun mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert.
Am 24. Juli 2024 sollen fünf Aktivisten sich laut Vorwurf auf eine Startbahn geklebt haben. Dadurch kam der Flugverkehr für drei Stunden zum Erliegen. Jede der fünf Personen muss nun mit Kosten in Höhe von etwa 4.100 Euro rechnen.
Am 15. August blockierten zwei Demonstranten eine Zufahrtsstraße zu einer Startbahn. Die Störung dauerte etwa eine Stunde an. Beide müssen mit Forderungen von jeweils knapp 3.250 Euro rechnen.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs erhoben. Eine Entscheidung über ein Hauptverfahren oder einen Prozessbeginn steht jedoch noch aus.
Die Fluggesellschaft Eurowings kündigte an, Schadensersatz zu fordern und beziffert ihre Verluste auf rund 284.000 Euro. Auch die Flughafenbetreiber behalten sich vor, Ansprüche geltend zu machen – die vorläufigen Schäden werden auf etwa 125.000 Euro geschätzt. Das juristische Verfahren gegen die sechs Beschuldigten läuft noch.






