17 March 2026, 20:26

Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück

Eine detaillierte Karte von Köln, Deutschland, die den Grundriss eines Gebäudes mit handschriftlichen Textanmerkungen auf dem Papier zeigt.

Nachbarschaftsstreit mit Kölns Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück

Rechtsstreit um Lärmbeschwerden der Kölner Volksbühne nimmt neue Wendung

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Der juristische Streit um Lärmklagen gegen die Kölner Volksbühne hat eine weitere Runde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen, um eine erneute Prüfung vorzunehmen. Im Mittelpunkt des Konflikts steht ein geplanter Wohnungsumbau in der Nähe des Theaters, der seit Monaten wegen Bedenken hinsichtlich der Lärmbelastung auf Widerstand stößt.

Auslöser des Streits war der Antrag eines Anwohners auf eine Baugenehmigung, um Teile einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umzuwandeln. Der Verein Freie Volksbühne, der das Theater betreibt, legte gegen die Genehmigung Widerspruch ein mit der Begründung, dass der Lärm von Aufführungen künftige Bewohner stören würde. Im Juni 2024 gab das Münsteraner Gericht dem Theater recht und hob die Baugenehmigung auf – mit der Begründung, dass die Lärmgrenzen überschritten würden.

Das Bundesverwaltungsgericht monierte jedoch später Mängel in dieser Entscheidung. Es kritisierte, dass sich das Oberverwaltungsgericht Münster allein auf die Überschreitung von Lärmrichtwerten gestützt habe, ohne die Sachverhalte umfassend zu klären. Der Fall wurde nun nach Münster zurückverwiesen, um eine detailliertere Prüfung vorzunehmen.

Das Theater selbst liegt in der Nähe des Kölner Hauptbahnhofs in einem Gebäude, das einst von Rolex für Werkstätten und Büros genutzt wurde. Während das ehemalige Rolex-Gelände bis März 2026 in ein Hotel und Gastronomiebereiche umgewandelt werden soll, zeigt der anhaltende Streit der Volksbühne die größeren Spannungen zwischen städtischer Entwicklung und Kultureinrichtungen in der Region auf.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss nun die Beweislage neu bewerten, bevor es ein endgültiges Urteil fällt. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob der Wohnungsumbau durchgeführt werden kann oder ob Lärmschutzauflagen das Projekt blockieren. Das Urteil könnte zudem Präzedenzcharakter für ähnliche Konflikte zwischen Kultureinrichtungen und angrenzenden Wohnprojekten haben.

Quelle