Lehrerin aus Düsseldorf muss 31.300 Euro wegen jahrelanger Zulagen-Täuschung zurückzahlen
Wenke KranzLehrerin aus Düsseldorf muss 31.300 Euro wegen jahrelanger Zulagen-Täuschung zurückzahlen
Eine 61-jährige Lehrerin aus Düsseldorf wurde wegen Betrugs zu einer Strafe von über 11.000 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt eine Schulleiterzulage bezogen hatte. Die Zahlungen setzten sich fort, lange nachdem ihre kurze Amtszeit als kommissarische Schulleiterin 2018 beendet war.
Die Lehrerin hatte das Amt der kommissarischen Schulleiterin nur wenige Monate im Jahr 2018 inne. Trotz des Endes dieser Tätigkeit erhielt sie weiterhin eine monatliche Zulage von 504 Euro – bis April 2023. Das Düsseldorfer Amtsgericht urteilte, sie habe als Beamtin ihre Pflicht verletzt, die Überzahlungen zu melden.
Das Gericht sprach sie der Unterlassungsbetrugs schuldig. Sie wurde zur Rückzahlung von rund 31.300 Euro an unrechtmäßig erhaltenen Geldern verurteilt. Der Fall unterstreicht die gesetzliche Verpflichtung von öffentlichen Bediensteten, Verwaltungsfehler umgehend zu korrigieren.
Mit dem Urteil muss die Lehrerin nicht nur die volle Summe zurückerstatten, sondern auch die Strafe zahlen. Die Entscheidung betont die Verantwortung von Beamten, für korrekte Gehaltsabrechnungen Sorge zu tragen. Wie lange solche Fälle in der Regel unentdeckt bleiben, wurde nicht weiter erläutert.






