Lignano Sabbiadoro verschärft Regeln für 80.000 Pfingstgäste an der Adria
Sven BinnerLignano Sabbiadoro verschärft Regeln für 80.000 Pfingstgäste an der Adria
Lignano Sabbiadoro bereitet sich auf ein volles Pfingstwochenende mit über 80.000 erwarteten Besuchern vor
Der beliebte italienische Badeort an der Adria hat strengere Regeln angekündigt, um übermäßiges Fehlverhalten – insbesondere unter jungen Touristen – einzudämmen. Die Behörden reagieren damit auf Vorfälle in der Vergangenheit, die mit exzessivem Alkoholkonsum während des jährlichen „Tutto Gas“-Events in Verbindung standen.
Die Pfingstfeierlichkeiten finden vom 22. bis 25. Mai statt und ziehen Besucher aus ganz Europa an, darunter rund 20.000 Gäste aus Österreich. Um Ausschreitungen zu verhindern, wird die Gemeinde frühere Sperrzeiten für Bars, schärfere Kontrollen beim Alkoholverkauf und Beschränkungen für laute Musik durchsetzen. Diese Maßnahmen folgen auf eine Reihe alkoholverbundener Zwischenfälle bei früheren Veranstaltungen.
Sicherheitsvorkehrungen werden deutlich verstärkt Mehr Polizisten und Carabinieri werden im Einsatz sein, während privates Sicherheitspersonal den öffentlichen Nahverkehr und stark frequentierte Orte überwacht. Eng abgestimmt wird dabei mit österreichischen Sicherheitskräften, um die Ordnung aufrechtzuerhalten.
Der Ferienort verzeichnet bereits in diesem Frühjahr einen deutlichen Anstieg der Besucherzahlen: An Wochenenden strömen bis zu 100.000 Menschen an die Adria – ein Plus von 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Um sich vorzubereiten, beginnen verstärkte Kontrollen und Verkehrsregelungen bereits am darauffolgenden Wochenende, mit Fokus auf den Hauptverkehrsrouten.
Ziel: Ein sicheres Pfingstfest für Gäste und Einheimische Die neuen Einschränkungen sollen Störungen während eines der belebtesten Wochenenden in Lignano minimieren. Mit strengerer Alkoholpolitik, zusätzlichem Sicherheitspersonal und grenzüberschreitender Polizeikooperation hoffen die Behörden auf ein sicheres Umfeld für Touristen und Anwohner alike. Die Maßnahmen gelten während der gesamten Pfingstfeierlichkeiten.






