NRW-Gericht wehrt Klage von acht Großstädten gegen Finanzverteilung ab
Sven BinnerGericht: NRW-Metropolen werden vom Land nicht benachteiligt - NRW-Gericht wehrt Klage von acht Großstädten gegen Finanzverteilung ab
Ein langjähriger Finanzstreit in Nordrhein-Westfalen ist mit einem Gerichtsurteil gegen acht Großstädte beendet worden. Das Verfassungsgericht des Bundeslandes wies ihre Beschwerde über die Verteilung von Geldern zwischen größeren urbanen Zentren und kleineren Gemeinden zurück. Die mit knapper Mehrheit getroffene Entscheidung erklärte das aktuelle System für rechtmäßig.
Die betroffenen Städte – Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal – hatten argumentiert, dass die vom Bundesland angewandte Ausgleichsmethode sie unrechtmäßig benachteilige.
Der Konflikt entzündete sich an der Frage, ob das Bundesland kreisfreie Städte bei der Finanzverteilung anders behandeln darf als kleinere Kommunen. Die acht Großstädte sahen darin einen Verstoß gegen die verfassungsmäßigen Grundsätze der Gleichbehandlung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie kritisierten, dass das System ihre höheren finanziellen Belastungen nicht ausreichend berücksichtige.
Das Bundesland verteidigte sein Vorgehen mit dem Hinweis, dass Großstädte von Natur aus ein höheres Steueraufkommen hätten als kleinere Gemeinden. Nach Prüfung des Falls urteilte das Gericht, die Methode sei "objektiv gerechtfertigt" und nicht rechtswidrig. Fünf der sieben Richter stimmten für das Bundesland, zwei votierten dagegen.
Die Reaktionen auf das Urteil fielen unterschiedlich aus. Der Städtetag NRW, der die Interessen der Großstädte vertritt, bezeichnete die Entscheidung trotz Anerkennung der rechtlichen Grundlage als ungerecht. Der Städte- und Gemeindebund, der die kleineren Kommunen vertritt, begrüßte dagegen das Ergebnis. Gleichzeitig wiesen beide Verbände auf das übergeordnete Problem hin, dass alle Gemeinden mit begrenzten Ressourcen zu kämpfen hätten.
Aktuell liegen keine Daten vor, wie sich die finanzielle Situation der kreisfreien Städte im Vergleich zu den kleineren Gemeinden seit dem Urteil entwickelt hat.
Mit der Entscheidung bleibt das bestehende Finanzausgleichssystem unverändert. Die Großstädte erhalten weiterhin Zahlungen nach den bisherigen Konditionen. Das Urteil beendet zwar diesen Rechtsstreit, lässt aber die grundsätzliche Debatte über eine faire Mittelverteilung im Bundesland ungelöst.






