23 May 2026, 16:35

NRW plant flexibleres Renteneintrittsalter für Richter bis 69 Jahre

Richter in NRW können länger arbeiten

Richter in NRW können länger arbeiten - NRW plant flexibleres Renteneintrittsalter für Richter bis 69 Jahre

Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald die Möglichkeit erhalten, bis zum Alter von 69 Jahren zu arbeiten. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anhebung des Renteneintrittsalters gebilligt, das derzeit starr bei 67 Jahren liegt. Mit dem Vorhaben soll erfahrenen Juristen mehr Flexibilität in ihrer Berufslaufbahn ermöglicht werden.

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Der Schritt folgt einem Antrag des Landtages Anfang Juli. Die Abgeordneten hatten die Regierung aufgefordert, das Landesrichtergesetz zu ändern, um freiwillige Verlängerungen der Amtszeit zu ermöglichen. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) befürwortete die Reform und argumentierte, dass erfahrene Richter essenzielles Fachwissen in die Gerichte einbrächten. Zudem betonte er, dass ein flexibleres System dem Justizwesen insgesamt zugutekäme.

Sieben weitere Bundesländer erlauben Richtern bereits, über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus im Amt zu bleiben. Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, würde Nordrhein-Westfalen diesem Beispiel folgen. Der Vorschlag wird nun dem Landtag zur Debatte und endgültigen Entscheidung vorgelegt.

Nach geltendem Recht müssen Richter im Land mit 67 Jahren in den Ruhestand treten – unabhängig davon, ob sie weiterarbeiten möchten. Das neue Gesetz würde eine freiwillige Verlängerung um zwei Jahre einführen und es Richtern ermöglichen, bis 69 zu bleiben, falls sie dies wünschen.

Der Entwurf geht nun in den Landtag zur Beratung. Bei einer Zustimmung erhalten Richter in Nordrhein-Westfalen die Option, ihre Karriere um zwei Jahre zu verlängern. Die Änderung würde das Land mit den bestehenden Regelungen in sieben anderen Bundesländern in Einklang bringen.

Quelle