NRW schafft starre Schulbuch-Vergabe ab – Kommunen erhalten mehr Freiheit ab 2026
Nikolaus SchleichNRW schafft starre Schulbuch-Vergabe ab – Kommunen erhalten mehr Freiheit ab 2026
Nordrhein-Westfalen lockert Vergaberegeln für Schulbücher – mehr Spielraum für Kommunen
Nordrhein-Westfalen hat seine Vergaberichtlinien für Schulbücher reformiert und den lokalen Behörden damit mehr Gestaltungsfreiheit eingeräumt. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und schaffen starre Wertgrenzen ab sowie bürokratischen Aufwand. Eine neue Regelung im Gemeindeordnung regelt künftig die unterschwellige Beschaffung in diesem Bereich.
Die Landesregierung führte mit § 75a der Gemeindeordnung eine Vereinfachung der Vergabeverfahren für Schulbücher ein. Ab 2026 entfällt für Kommunen die Pflicht, die Verordnung über die unterschwellige Vergabe (UVgO) oder zusätzliche haushaltsrechtliche Bestimmungen anzuwenden. Stattdessen gelten allgemeine Vergabegrundsätze, die durch lokale Satzungen weiter angepasst werden können.
Wegfall fester Schwellenwerte Die Reform streicht feste Wertgrenzen – künftig können Kommunen Aufträge bis zu 216.000 Euro ohne formelles Ausschreibungsverfahren direkt vergeben. Allerdings bleiben die genauen Abläufe noch unklar, sodass die Umsetzung vor Ort individuell gestaltet werden muss. Ein Faktenblatt fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und steht als Orientierungshilfe bereit.
Positive Resonanz aus der Buchbranche Die Landesgruppe Nordrhein-Westfalen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels begrüßt die Änderungen als Schritt zur Bürokratieabbau und als Chance für den lokalen Buchhandel. Buchhändlerinnen und Buchhändler werden aufgefordert, sich frühzeitig mit Schulen und Kommunen in Verbindung zu setzen, um praktikable Lösungen zu entwickeln. Bei Fragen steht Alexander Kleine ([email protected]) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mehr Flexibilität, weniger Hürden Mit Inkrafttreten der neuen Regeln am 1. Januar 2026 erhalten die Kommunen mehr Freiraum bei der Beschaffung von Schulbüchern. Ohne starre Vorgaben können sie ihre Prozesse nun selbst gestalten – ein Schritt, der die Abwicklung beschleunigen und Entscheidungen näher an Schulen und Lieferanten binden soll.






