11 March 2026, 16:27

NRW verschärft Regeln für psychisch kranke Straftäter:innen – mehr Kontrolle, weniger Risiko

Ein blauer Hintergrund mit weißer Schrift und ein weißes Kreis-Logo mit einer blauen Umrandung, das eine neue Regelung zur Stärkung der psychischen Gesundheit umreißt.

NRW verschärft das Gesetz nach gewalttätigen Straftaten von psychisch Kranken - NRW verschärft Regeln für psychisch kranke Straftäter:innen – mehr Kontrolle, weniger Risiko

Nordrhein-Westfalen führt neues Gesetz zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit ein

Nach gewalttätigen Straftaten durch psychisch kranke Personen will Nordrhein-Westfalen mit einem neuen Gesetz die öffentliche Sicherheit stärken. Die Reform sieht strengere Regeln für die Entlassung von Patient:innen vor, erweitert die Befugnisse der Gerichte und verbessert die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Behörden.

Künftig erhalten Gerichte mehr Kontrolle über die Entlassung psychisch erkrankter Patient:innen zu Beginn einer Unterbringung. Sie können Anträge auf Beurlaubung ablehnen oder Auflagen erteilen. In dringenden Fällen dürfen Richter:innen die Notunterbringung zudem um bis zu 24 Stunden verlängern.

Zuständigkeit bei Amtsgerichten gebündelt Die Entscheidungen über Patient:innenentlassungen werden ausschließlich von Amtsgerichten getroffen. Diese Zentralisierung soll eine strengere Überwachung von Hochrisikofällen gewährleisten.

Präventivmaßnahmen und bessere Nachsorge Um die Vorsorge zu stärken, werden in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten "sozialpsychiatrische Verbünde" eingerichtet. Diese Teams konzentrieren sich auf die Betreuung von Patient:innen nach ihrem Krankenhausaufenthalt. Zudem müssen Kliniken künftig gesetzlich verpflichtend umfassende Entlassungsberichte an die sozialpsychiatrischen Dienste übermitteln, sofern eine Gefährdung durch die betroffene Person nicht ausgeschlossen werden kann.

Bessere Vernetzung, weniger Informationslücken Das Gesetz fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen psychiatrischen Einrichtungen, Behörden und Justizvollzugsanstalten. Damit sollen Lücken in der Informationsweitergabe geschlossen und Rückfallquoten gesenkt werden.

Die Neuregelungen geben den Gerichten mehr Entscheidungsmacht bei Entlassungen und ermöglichen längere Notunterbringungen in kritischen Fällen. Durch kommunale Versorgungsnetzwerke und strengere Datenaustauschregeln soll die Überwachung von Hochrisikopersonen verbessert werden. Das Gesetz tritt im Rahmen umfassender Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalttaten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen in Kraft.

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