NRW will strengere Regeln für schwimmende Solarparks lockern – warum das ökologisch sinnvoll sein könnte
Irena RohtNRW will strengere Regeln für schwimmende Solarparks lockern – warum das ökologisch sinnvoll sein könnte
Nordrhein-Westfalen fordert Lockerung der bundesweiten Regeln für schwimmende Solarparks
Das Land setzt sich für mehr Flexibilität bei der Regulierung dieser Anlagen im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes ein. Behördenvertreter kritisieren, dass die aktuellen Vorgaben zu streng seien und die Entwicklung hemmen.
Im Januar hatte der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen dem Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) Vorschläge unterbreitet. Darin wird darauf hingewiesen, dass die geltenden Bestimmungen die Flächenabdeckung auf 15 Prozent begrenzen und einen 40-Meter-Puffer zu den Uferzonen vorschreiben. Der Verband argumentiert, dass diese Auflagen ökologisch nicht immer sinnvoll seien und Genehmigungsverfahren verzögerten.
Aktuell sind in Nordrhein-Westfalen sechs schwimmende Solaranlagen in Betrieb, darunter die größte mit einer Leistung von 5,6 Megawatt in Bislich. Trotz dieser Fortschritte strebt das Land eine Änderung des § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes an, um die Rahmenbedingungen für solche Projekte zu erleichtern.
Mitte Mai führte Nordrhein-Westfalen zudem ein Förderprogramm für Agri-Photovoltaik und schwimmende Solarenergie wieder ein. Dies folgt auf einen Anstieg des Marktpreises für Solarstrom, der im Oktober 2025 fast sieben Cent pro Kilowattstunde erreichte.
Ziel der regulatorischen Reformen ist es, den Ausbau schwimmender Solaranlagen in Deutschland zu beschleunigen. Bei Erfolg könnten die Änderungen die Umsetzung neuer Projekte bundesweit vereinfachen. Das Landesförderprogramm dürften zudem weitere Investitionen in den Sektor anregen.
