Ruhrgebiet startet Millionenförderung für klimaresiliente Stadtteile bis 2030
Nikolaus SchleichRuhrgebiet startet Millionenförderung für klimaresiliente Stadtteile bis 2030
Förderprogramm KRIS unterstützt Städte im Ruhrgebiet bei der Anpassung an den Klimawandel
Alle 53 Kommunen im Regionalverband Ruhr (RVR) können nun Fördergelder beantragen, um städtische Räume widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Das Programm konzentriert sich auf Gebiete, in denen gezielte Maßnahmen die größte Wirkung entfalten.
Essen hat bereits drei Zonen für die Initiative ausgewählt: Messe-Gruga, Neues Bernetal sowie Katernberg/Zollverein. Diese Gebiete sind besonders klimagefährdet und könnten von wasserbasierten Lösungen profitieren.
Voraussetzungen für die Teilnahme am KRIS-Programm Jede Kommune muss zunächst Klimaanpassungszonen innerhalb ihres Gebiets ausweisen. Der Essener Stadtrat hat seine drei Zonen bestimmt und detaillierte Pläne bei der Projektträger Jülich (PtJ) und der Bezirksregierung eingereicht. Die Genehmigung der Zonen wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet – danach können Grundstückseigentümer Förderanträge stellen.
Klare Ziele bis 2030 In den ausgewiesenen Zonen sollen bis 2030 bis zu 25 Prozent der derzeit an Mischwasserkanäle angeschlossenen versiegelten Flächen abgekoppelt werden. Gleichzeitig soll die Verdunstungsrate in diesen Gebieten um 10 Prozentpunkte steigen. Die ausgewählten Zonen sind meist städtische Viertel, in denen der Klimadruck besonders hoch ist und Maßnahmen messbare Verbesserungen bringen.
Förderung für nachhaltige Lösungen Sobald die Genehmigung vorliegt, unterstützt das Programm Projekte, die die Abhängigkeit von herkömmlicher Entwässerung verringern. Stattdessen sollen Grünflächen, wasserdurchlässige Beläge und Rückhaltesysteme Regenwasser und Hitze besser bewältigen. Ziel ist es, Räume zu schaffen, die Extremwetter und langfristigen Klimaveränderungen standhalten.
Langfristige Perspektive: Klimaresiliente Städte Bis 2030 werden Essen und andere Kommunen versiegelte Flächen in Schlüsselbereichen reduziert und die Verdunstung verbessert haben. Grundstückseigentümer in genehmigten Zonen können dann Fördermittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen beantragen – sobald die finalen Freigaben erteilt sind.






