Skandal im Märkischen Kreis: Tierschutzverstöße auf Schweinehof enthüllt
Nikolaus SchleichSkandal im Märkischen Kreis: Tierschutzverstöße auf Schweinehof enthüllt
Schweinemastbetrieb im Märkischen Kreis: Schwere Verstöße gegen den Tierschutz aufgedeckt
Ein Schweinezuchtbetrieb im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) ist wegen gravierender Verstöße gegen das Tierschutzrecht in die Kritik geraten. Verdeckt aufgenommene Videoaufnahmen zeigen verletzte Schweine, verendete Ferkel und verwahrloste Stallungen – die Behörden und Branchenverbände reagierten umgehend. Gegen den Betreiber, der zugleich eine Führungsposition in einem regionalen Landwirtschaftsverband innehat, wurden nun Strafverfahren eingeleitet.
Die Tierrechtsorganisation Aninova hatte die erschütternden Zustände auf dem Hof erstmals dokumentiert. Die Aufnahmen zeigen Schweine mit unbehandelten Verletzungen, liegen gelassene tote Ferkel sowie heruntergekommene Stallanlagen. Nach der Meldung an die zuständigen Stellen folgte eine schnelle Reaktion der Behörden.
Am 14. Oktober führte das QS-Prüfsystem eine Sonderprüfung durch, nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren. Die Kontrolleure stellten inakzeptable Zustände fest – darunter verendete Tiere – und schlossen den Betrieb aus dem QS-Zertifizierungssystem aus. Zudem wurde der für die vorherige, gescheiterte Inspektion verantwortliche Prüfer vorläufig suspendiert, da Zweifel an seiner Neutralität bestanden.
Noch am selben Tag führte das örtliche Veterinäramt eine eigene Überprüfung durch und bestätigte mehrfachen Verstöße gegen Tierschutz- und Hygienevorschriften. Unterdessen distanzierte sich der Rheinisch-Nassauische Land- und Winzerverband von dem Fall und gab an, keine Kenntnis von dem betreffenden Betrieb gehabt zu haben.
Der Betreiber, ein Sauenhalter, ist zugleich Geschäftsführer desselben Verbandes. Nach den Ermittlungen wurde er bei den Behörden angezeigt und muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
Aninova kritisierte die Doppelfunktion des Landwirts scharf: Es sei ein Widerspruch, dass er sich öffentlich für landwirtschaftliche Interessen einsetze, während auf seinem eigenen Hof solche Missstände herrschten.
Der Betrieb wurde aus dem QS-Zertifizierungssystem ausgeschlossen, der Betreiber muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Der zuständige Prüfer, der den Hof zuvor begutachtet hatte, darf keine weiteren QS-Audits mehr durchführen. Die Behörden prüfen den Fall weiter – Tierschutz und Branchenaufsicht bleiben in der Diskussion.






