Solingen verschärft Grillregeln: Wo das Essen im Freien noch erlaubt ist
Sven BinnerSolingen verschärft Grillregeln: Wo das Essen im Freien noch erlaubt ist
Solingen führt neue Grillverordnung ein: Ausgleich zwischen Freizeitspaß, Naturschutz und Brandschutz
Solingen führt eine neue Grillverordnung ein, um gesellige Aktivitäten mit dem Schutz der Natur und der Brandprävention in Einklang zu bringen. Die Regeln sollen Familien weiterhin das essen im Freien ermöglichen, gleichzeitig aber Missbrauch durch strengere Kontrollen eindämmen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Strafen nach dem aktualisierten System rechnen.
Die Stadt will klarere Richtlinien für öffentliche Grillfeste schaffen – mit ausgewiesenen Zonen und konsequenterer Überwachung. Behördenvertreter betonen, dass die Änderungen mehr Ordnung, Sicherheit und ein respektvolles Miteinander in Grünflächen fördern sollen.
Die überarbeitete Verordnung erlaubt das essen in Parks und Grünanlagen, allerdings nur unter strengen Auflagen. Das Brutzeln ist ausschließlich in gekennzeichneten Bereichen, zu festgelegten Zeiten und mit zugelassenen Grilltypen gestattet. Bei einer Waldbrandgefahrenstufe 4 gilt ein vollständiges Verbot.
Eine bedeutende Neuerung ist das Grillverbot am Engelsberger Hof. Das Gelände, das vor allem von Kindern zum Spielen und Verweilen genutzt wird, war wiederholt Schauplatz von Beschwerden wegen Rauchbelästigung, Müll und Lärm. Zudem besteht in der nahegelegenen Ohligser Heide, einem geschützten Naturgebiet, ein erhöhtes Waldbrandrisiko – was das Verbot notwendig macht.
Um sichere gesellige Zusammenkünfte zu fördern, richtete die Stadt am Engelsberger Hof neue Picknickbereiche ein. Hier können Familien ungestört feiern, ohne Natur oder Sicherheit zu gefährden. Gleichzeitig wird das Ordnungsamt Solingen regelmäßig Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Verstöße werden mit Bußgeldern oder anderen Sanktionen geahndet.
Noch sucht die Verwaltung nach geeigneten Standorten für offizielle Grillplätze. Die endgültige Entscheidung treffen die Bezirksvertretungen, sobald die Verordnung im Frühjahr in Kraft tritt. Bis dahin stehen noch keine konkreten Flächen als neue Grillzonen fest.
Bevor die Neuregelung umgesetzt wird, muss sie noch in den politischen Gremien beraten werden. Nach der Verabschiedung soll sie den Bürgern ein klares Regelwerk bieten, das das essen im Freien ermöglicht – ohne dabei öffentliche Räume zu gefährden.
Die neuen Bestimmungen erlauben das essen in ausgewiesenen Bereichen und gehen gleichzeitig gegen Missbrauch vor. Regelmäßige Kontrollen und Strafen sollen für die Einhaltung sorgen. Die Stadt erwartet, dass die Verordnung ab dem kommenden Frühjahr für mehr Sicherheit sorgt, Konflikte verringert und saubere Grünflächen erhält.
Solingens Grillverordnung genehmigt: Wichtige Regeln und Bußgelder enthüllt
Der Stadtrat von Solingen hat die neue Grillverordnung am 6. März 2026 genehmigt und strenge Regelungen eingeführt. Wichtige Änderungen sind:
- Keine Einweggrills erlaubt; Glut muss 35 cm über dem Boden sein.
- Grillen nur zwischen 11 Uhr und 21 Uhr in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
- Bußgelder bis zu €1000 für Verstöße, einschließlich verpflichtender Reinigung.