Stadtrat behält Sitzverteilung trotz dreier Einsprüche bei
Drei Einsprüche gegen die Berechnung der Sitzverteilung im Stadtrat sind von der örtlichen Verwaltung zurückgewiesen worden. Die Beschwerden, eingereicht von Mitgliedern des Wahlausschusses und einer AfD-Vertreterin, stellten die mathematische Methode zur Ermittlung der Repräsentation infrage. Die Behörden erklärten sie aufgrund unzutreffender rechtlicher Argumente für unzulässig.
Die Einsprüche waren von Michael Kirbach, Anissa Saysay und Bodo Gilz, dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes, eingereicht worden. Sie argumentierten, das Verfahren zur Sitzverteilung sei fehlerhaft, und forderten eine Überprüfung der Berechnungen. Die Verwaltung kam jedoch zu dem Schluss, dass die in den Beschwerden angeführten Satzungen auf diesen Fall keine Anwendung fanden.
Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe anfechten. Der Wahlprüfungsausschuss, der für die Prüfung solcher Streitfälle zuständig ist, führte eine erste Bewertung durch. Dabei stellte er fest, dass den Einsprüchen die rechtliche Grundlage fehlte.
Der nächste Schritt liegt nun beim neu gebildeten Rat. Nach seiner konstituierenden Sitzung wird das Gremium endgültig über die Einsprüche entscheiden. Bis dahin bleibt die aktuelle Sitzverteilung bestehen.
Die Ablehnung der Einsprüche bedeutet, dass die Sitzverteilung vorerst Bestand hat – es sei denn, der neue Rat hebt die Entscheidung auf. Das Verfahren folgt den üblichen rechtlichen Abläufen bei Wahlstreitigkeiten in der Region. Eine endgültige Entscheidung wird nach der ersten offiziellen Ratssitzung erwartet.






