15 May 2026, 10:36

Standesbeamte schulen sich zu Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz in Ibbenbüren

Altes Buch mit dem Titel "Vorträge über die Verfassung und Gesetze Englands mit einem Kommentar zur Magna Charta und Illustrationen vieler englischer Gesetze" geöffnet auf einer Seite mit schwarzer Tinte

Standesbeamte schulen sich zu Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz in Ibbenbüren

Rund 60 Standesbeamte aus dem gesamten Kreisgebiet trafen sich zu einer Schulung über aktuelle rechtliche Änderungen. Die Veranstaltung fand am Mittwoch, dem 9. Oktober 2025, in der Feuerwehr- und Rettungswache Ibbenbüren statt. Im Mittelpunkt standen Aktualisierungen des Namensrechts sowie das neue Selbstbestimmungsgesetz.

Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, Standesbeamter und Leiter des Bürgerbüros in Ibbenbüren, eröffneten die Schulung. Sie begrüßten die Teilnehmer, bevor die inhaltlichen Diskussionen begannen.

Stephanie Max und Rolf Becker, Fachleute des Landesverbands Westfalen-Lippe der Standesbeamten, leiteten die Fortbildung. Sie beantworteten aktuelle Fragen und erläuterten die neuesten gesetzlichen Bestimmungen. Besonders ging es um die praktischen Herausforderungen, mit denen Standesbeamte in ihrem Arbeitsalltag konfrontiert sind.

Das Namensrecht, das die Wahl des Familiennamens nach der Heirat regelt, wurde mehrfach überarbeitet. Die Änderungen zielen darauf ab, Einzelpersonen mehr Flexibilität bei der Namenswahl zu ermöglichen. Da Standesbeamte diese Vorschriften regelmäßig anwenden, sind die Aktualisierungen für ihre Arbeit von besonderer Bedeutung.

Die Schulung vermittelte Klarheit über das neue Selbstbestimmungsgesetz und die Anpassungen im Namensrecht. Die Standesbeamten verließen die Veranstaltung mit einem besseren Verständnis dafür, wie sie die Änderungen in ihren Ämtern umsetzen können. Ziel der Schulung war es, eine einheitliche Anwendung der aktualisierten Regelungen im gesamten Kreisgebiet zu gewährleisten.

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