Stichwahl in Bergisch Gladbach: Oberbürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Nikolaus SchleichStichwahl in Bergisch Gladbach: Oberbürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Stichwahl für Oberbürgermeister von Bergisch Gladbach und Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises am 28. September 2025
Am Sonntag, dem 28. September 2025, findet die Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters von Bergisch Gladbach sowie des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises statt. Wählerinnen und Wähler, die bereits an der Erstwahl am 14. September teilgenommen haben, erhalten ihre Unterlagen automatisch – die Zustellung ist für Montag, den 22. September 2025, vorgesehen.
Die Wahllokale bleiben dieselben wie bei der Wahl am 14. September. Sie öffnen um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr am Wahltag.
Wer noch eine Briefwahl beantragen möchte, kann dies persönlich im Wahlamt der Stadt unter Vorlage eines gültigen Ausweises tun. Wer bereits vor der ersten Wahl Briefwahl beantragt hatte, darf diesmal nicht vor Ort wählen.
Bei plötzlicher Erkrankung kann die Briefwahl noch bis Sonntag, 15 Uhr, organisiert werden. Dafür sind ein ärztliches Attest und eine Vollmacht für eine Vertretung erforderlich. Ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen bis 16 Uhr am Wahltag in den städtischen Briefkästen oder im zentralen Wahlamt abgegeben werden.
Sollten Wahlunterlagen nicht zugestellt worden sein, muss dies bis Samstag, den 27. September, um 12 Uhr dem Wahlamt gemeldet werden, um eine Neuausgabe zu veranlassen. Ob die Unterlagen beantragt wurden, können Wähler unter der Telefonnummer 02202-14-2888 beim Wahlamt erfragen.
In der Stichwahl werden sowohl der Oberbürgermeister von Bergisch Gladbach als auch der Landrat des Kreises bestimmt. Die Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimme entweder persönlich oder per Briefwahl abzugeben – dabei gelten strenge Fristen. Die Behörden weisen die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, bei Problemen mit den Wahlunterlagen schnell zu handeln.






