Stichwahl in Düren: Wichtige Fristen für Brief- und Urnenwahl am 28. September 2025
Sven BinnerStichwahl in Düren: Wichtige Fristen für Brief- und Urnenwahl am 28. September 2025
Stichwahl für das Amt des Kreiskommissars in Düren findet am 28. September 2025 statt
Wahlberechtigte, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen haben, erhalten aktualisierte Hinweise für die zweite Runde.
Wer vor der Erstwahl Briefwahl beantragt hatte, erhält automatisch neue Unterlagen. Sollten diese nicht bis Anfang nächster Woche eingetroffen sein, können Ersatzdokumente bis zum 27. September, 12:00 Uhr mittags, angefordert werden. Anträge auf neue Briefwahlunterlagen müssen persönliche Angaben, eine Unterschrift und eine Zustelladresse enthalten. Familien oder Ehepaare können gemeinsam einen Antrag stellen, indem sie die Daten und Unterschriften aller wahlberechtigten Mitglieder angeben.
Neue Anträge auf Briefwahl werden bis zum 26. September, 15:00 Uhr, entgegengenommen. Diese können über einen QR-Code, online oder schriftlich eingereicht werden. Auf der Website der Stadt Düren finden sich Anleitungen zur Briefwahl, zur Urnenwahl sowie ein FAQ-Bereich mit weiteren Informationen.
Für die Wahl vor Ort müssen Bürger einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Wahllokale bleiben dieselben wie bei der Abstimmung am 14. September. Der Wahlbenachrichtigungsbrief der ersten Wahl gilt weiterhin für die Stichwahl. Bei weiteren Fragen kann man sich an das Wahlamt Düren wenden.
Die Stichwahl folgt auf die Erstwahl, die Anfang September stattfand. Den Wählern stehen mehrere Möglichkeiten offen, ihre Stimme abzugeben – per Brief oder persönlich. Die Stadt hat Ressourcen bereitgestellt, um sicherzustellen, dass der Ablauf für alle Beteiligten reibungslos verläuft.






