Telemedizin-Kabine in Winterberger Apotheke kurz vor Eröffnung verboten
Irena RohtTelemedizin-Kabine in Winterberger Apotheke kurz vor Eröffnung verboten
Die Bezirksapothekerkammer hat die Aufstellung einer Telemedizin-Kabine des Anbieters Medivise in der Franziskus-Apotheke in Winterberg untersagt. Die Entscheidung fiel nur einen Tag vor der geplanten Wiedereröffnung der Apotheke. Apothekeninhaber Jürgen Schäfer hatte die Kabine einsetzen wollen, um Abläufe zu optimieren und Kunden besser zu betreuen.
Das Verbot betrifft konkret die Platzierung der Medivise-Arztkabine im öffentlich zugänglichen Bereich der Apotheke. Die angestellte Apothekerin Ennulath, die die Leitung übernehmen sollte, wurde darüber informiert, dass dieser Standort nicht genehmigt werde. Schäfer hatte zuvor den Vorschlag der Behörden abgelehnt, die Kabine stattdessen außerhalb der Apotheke aufzustellen.
Laut Schäfers Recherchen ist telemedizinische Beratung in Apotheken in Deutschland rechtlich zulässig. Er berief sich auf § 129 Absatz 5h des Sozialgesetzbuchs V (SGB V), der solche Dienstleistungen ausdrücklich erlaube. Die Medivise-Telemedizin-Box selbst erfülle zudem alle pharmazeutischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben, wie Vertreter des Unternehmens bestätigten.
In anderen Apotheken ist dieselbe Kabine bereits im Einsatz – ohne behördliche Bedenken. So gab es etwa in Nordrhein-Westfalen in mindestens einem Fall keine Einwände. Sowohl Schäfer als auch Ennulath sehen in der Telemedizin erhebliche Vorteile, insbesondere für ländliche Regionen. Sie betonen das Potenzial für die Verwaltung von Folgeverordnungen und die Beratung von Patienten in Notfällen.
Durch die Entscheidung der Apothekerkammer verzögert sich die Einführung des Telemedizin-Angebots. Schäfer bleibt jedoch vom Projekt überzeugt und betrachtet es als wertvolles Werkzeug für den Apothekenalltag. Die rechtliche Grundlage scheint seine Position zu stützen.






