Verbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Wenke KranzVerbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle einen verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Passagiers. Das Gerät wurde gefunden, kurz bevor der Mann einen Flug antreten wollte, und von den Behörden sofort beschlagnahmt.
Der Elektroschocker befand sich im aufgegebenen Gepäck eines 42-jährigen marokkanischen Staatsbürgers, der den Ryanair-Flug FR 2359 nach Agadir in Marokko antreten wollte. Da das Gerät über keine erforderliche Zulassung des Bundeskriminalamts (BKA) verfügte, war es nach dem Waffengesetz illegal.
Der Reisende gab gegenüber den Beamten an, den Elektroschocker einem Freund schenken zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeite. Trotz des Fundes durfte er seine Reise mit demselben Flug fortsetzen. Später wurden gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet.
Elektroschocker ohne BKA-Zulassung gelten in Deutschland als verbotene Waffen. Das beschlagnahmte Gerät bleibt vorerst in Polizeigewahrsam. Der Fall wird nun den juristischen Instanzenweg gehen.






