Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin nach dramatischem Beziehungsdrama
Sven BinnerFreundin nach Beziehungstrauma erstochen: Zehn Jahre Haft - Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin nach dramatischem Beziehungsdrama
Ein 33-jähriger Mann ist wegen Totschlags an seiner Freundin im Januar 2025 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Dortmund fällte das Urteil, nachdem der Angeklagte gestanden hatte, sie während eines Streits erstochen zu haben. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.
Die Tat ereignete sich, nachdem die Frau herausgefunden hatte, dass der Mann bereits Wochen zuvor seinen Job verloren und dies vor ihr verheimlicht hatte. Diese Enthüllung löste einen Streit aus, in dessen Verlauf er von Scham, Eifersucht und Wut überwältigt wurde. Am Tag des Angriffs erstach er sie, als sie die Beziehung beenden wollte.
Nach der Tat blieb der Mann drei weitere Tage mit der Leiche in der Wohnung. Seine spätere Festnahme in Bremerhaven nahm eine dramatische Wendung, als er sich mit einer Gaswaffe in die Stirn schoss. Den Behörden war seine lange Geschichte psychischer Instabilität, die Jahre zurückreichte, bereits bekannt.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zunächst wegen Mordes angeklagt und niedrige Beweggründe unterstellt, etwa den Wunsch, seine Freundin an einer neuen Partnerschaft zu hindern. Das Gericht zweifelte diese Darstellung jedoch an und verwies auf fehlende Beweise, die dies zweifelsfrei belegen könnten. Nach rechtlicher Beratung durch die Richter passte die Anklagebehörde die Anklage auf Totschlag an.
Der Verurteilte muss nun mit einem Jahrzehnt hinter Gittern rechnen, doch das Urteil bleibt anfechtbar. Der Fall zeigt die tragischen Folgen von Täuschung, ungelösten psychischen Problemen und einer in Gewalt umgeschlagenen Beziehung. Das endgültige rechtliche Ergebnis hängt davon ab, ob in den kommenden Wochen weitere Rechtsmittel eingelegt werden.






