26 March 2026, 20:34

109 Dezibel und illegale Software: Polizei beschlagnahmt Hochleistungswagen in Witten

Schwarzer Mercedes-Benz ML 350 CDI BlueEfficiency auf einem Parkplatz mit Gebäuden, Polen, Bäumen und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund geparkt.

109 Dezibel und illegale Software: Polizei beschlagnahmt Hochleistungswagen in Witten

In Witten haben Beamte einen Hochleistungswagen beschlagnahmt, nachdem der Motorlärm die gesetzlichen Grenzwerte deutlich überschritten hatte. Das Fahrzeug, das zudem in einer absoluten Halteverbotszone abgestellt war, steht außerdem im Verdacht, mit illegaler Software manipuliert worden zu sein. Gegen den Besitzer wurden ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet.

Der Vorfall ereignete sich in der Holbeinstraße, wo das Auto in einem eingeschränkten Haltebereich entdeckt wurde. Bei der Kontrolle maßen die Beamten einen Motorlärm von 109 Dezibel – weit über dem erlaubten Höchstwert von 82 dB. Der Besitzer rechtfertigte die extreme Lautstärke mit dem Biturbo-Motor des Wagens.

Zudem bestand der Verdacht, dass die Motorsteuerung des Fahrzeugs mit leistungssteigernder Software verändert worden war. Eine solche Manipulation würde die Betriebserlaubnis erlöschen lassen und könnte weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Wagen wurde daher umgehend sichergestellt.

Obwohl Deutschland in den letzten Jahren keine spezifischen Gesetze gegen laute oder modifizierte Hochleistungsfahrzeuge eingeführt hat, traten im März 2026 verschärfte TÜV-Prüfungen in Kraft. Diese sehen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro für überfällige Untersuchungen vor und erleichtern die Beschlagnahmung von Fahrzeugen bei illegalen Straßenrennen. Dennoch ermöglichen bereits bestehende Vorschriften Maßnahmen gegen übermäßig laute oder manipulierte Autos.

Dem Besitzer drohen nun verwaltungsrechtliche Strafen sowohl wegen der Lärmbelästigung als auch wegen des Verdachts auf Software-Manipulation. Der Fall zeigt, wie bestehende Verkehrsregeln auch ohne neue Gesetze gegen extreme Fahrzeugveränderungen vorgehen können. Der beschlagnahmte Wagen bleibt vorerst vom Straßenverkehr ausgeschlossen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

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