1N Telecom: Betrugsvorwürfe und unwirksame Verträge erschüttern Kundenvertrauen
Wenke Kranz1N Telecom: Betrugsvorwürfe und unwirksame Verträge erschüttern Kundenvertrauen
Massive Beschwerdewelle gegen 1N Telecom nach irreführenden Kundenwerbungen
Nachdem Kunden durch täuschende Postwurfsendungen zum Anbieterwechsel verleitet wurden, sieht sich 1N Telecom einer Flut von Klagen ausgesetzt. Das Amtsgericht Leipzig urteilte nun, dass die abgeschlossenen Verträge unwirksam seien. Verbraucherschützer bezeichnen die jüngsten Forderungen des Unternehmens nach Vergleichszahlungen als dreist.
Der Ärger begann, als 1N Telecom unaufgefordert Werbung und gefälschte Gewinnbenachrichtigungen an Kunden der Deutschen Telekom verschickte. Viele Empfänger, die glaubten, einen Preis gewonnen zu haben, unterschrieben unwissentlich neue Verträge – ihre ursprünglichen Dienstleistungen wurden daraufhin ohne klare Zustimmung gekündigt.
Das Amtsgericht Leipzig gab kürzlich einem Kunden recht, der geltend machte, dass nie ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Die Richter urteilten, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1N Telecom – die nur über einen Weblink in den Papierformularen einsehbar waren – rechtlich mangelhaft seien. Trotzdem trieb das Unternehmen weiterhin Zahlungen ein.
Später verkaufte 1N Telecom seine strittigen Forderungen an die TPI Investment. Nun erhalten ehemalige Kunden Schreiben, in denen sie zur Zahlung von je 200 Euro aufgefordert werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen kritisiert diese Forderungen als schamlos und rät Betroffenen, sie zurückzuweisen.
Das Gericht bestätigte, dass die Verträge von 1N Telecom rechtlich nichtig sind. Dennoch versucht TPI Investment weiterhin, Zahlungen durchzusetzen. Verbraucherschützer betonen jedoch, dass Kunden keine Verpflichtungen hätten. Betroffene werden aufgefordert, die Forderungen zu ignorieren und sich an Beratungsstellen zu wenden.






