01 May 2026, 10:38

Bau- und Nutzungsstopp für Hochspannungsleitung in NRW bis 2029 verhängt

Großes Gebäude mit zahlreichen Stromleitungen davor, umgeben von städtischer Infrastruktur einschließlich Strommasten, Kabeln, Fahrzeugen, Absperrpollern, Verkehrskegeln, Topfpflanzen, Namensschildern, Geländern und einem klaren blauen Himmel.

Bau- und Nutzungsstopp für Hochspannungsleitung in NRW bis 2029 verhängt

Bau- und Nutzungsstopp für Hochspannungsleitung in Nordrhein-Westfalen verhängt

Für ein großes Stromleitungsprojekt in Nordrhein-Westfalen ist in ausgewiesenen Gebieten ein vorläufiges Veränderungsverbot verhängt worden. Die Beschränkungen gelten vom 4. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2029 und schränken Baumaßnahmen sowie Nutzungsänderungen in den betroffenen Zonen ein. Die zuständigen Behörden haben die Details des Stoppes sowie Kartenmaterial zur öffentlichen Einsicht online bereitgestellt.

Das Verbot betrifft Flächen entlang der geplanten Trasse einer neuen 380-Kilovolt-Freileitung. Der erste Abschnitt führt vom Umspannwerk Westerkappeln bis zur Kreisgrenze Steinfurt/Warendorf. Weitere Teilstücke werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Während der Sperrfrist dürfen in den markierten Bereichen keine neuen Gebäude, Rohrleitungen oder Kabel verlegt werden. Auch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeiten unterliegen Einschränkungen, um Veränderungen zu vermeiden, die das Projekt beeinträchtigen könnten. Die Unterlagen und Karten zum Veränderungsverbot können vom 1. bis 19. Mai 2026 auf der Website der Bezirksregierung Münster eingesehen werden.

Der für das Vorhaben verantwortliche Netzbetreiber Amprion GmbH plant, den ersten Planfeststellungsantrag für den südlichen Abschnitt bei Westerkappeln Anfang 2029 einzureichen. Die gesamte Leitung, die Westerkappeln mit dem Umspannwerk Gersteinwerk verbindet, wird in vier separate Genehmigungsabschnitte unterteilt. Der genaue Verlauf der Stromtrasse wird während der detaillierten Planungsphase festgelegt.

Das Veränderungsverbot bleibt bis Mitte 2029 in Kraft, um sicherzustellen, dass vor Baubeginn keine konfligierenden Vorhaben umgesetzt werden. Anwohner und Grundstückseigentümer können die Auflagen vor der Einreichung der offiziellen Planungsanträge online einsehen. Das Projekt wird schrittweise umgesetzt, wobei die erste Phase voraussichtlich 2029 starten soll.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle