21 April 2026, 18:36

Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfen für verschuldete Länder und Kommunen bis 2029

Deutsches Auslandsschuldschein-Zertifikat aus dem Jahr 1924 mit einer Frauendarstellung, bedruckt mit Text und numerischen Denominationen auf altem Papier.

Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfen für verschuldete Länder und Kommunen bis 2029

Der Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzentwurf zur Entlastung finanziell angeschlagener Bundesländer und Kommunen gebilligt. Das sogenannte Länder- und Kommunenentlastungsgesetz (LKEG) stellt einen Kurswechsel gegenüber früheren Regierungen dar, indem es die Verantwortung für lokale Schuldenlasten direkt übernimmt. Beamte haben bereits damit begonnen, den Plan gegen erste Kritik zu verteidigen.

Nach dem LKEG erhalten finanziell schwache Bundesländer von 2026 bis 2029 jährlich 250 Millionen Euro. Allein Nordrhein-Westfalen soll jährlich rund 164 Millionen Euro erhalten. Ziel des Gesetzes ist es, den Kommunen zu helfen, langjährige Schulden abzubauen und neue Haushaltslücken zu vermeiden.

Markus Hardt, ein wichtiger Befürworter des Pakets, wies Einwände aus einigen Rathäusern als unkonstruktiv zurück. Er argumentierte, dass negative Reaktionen nur jenen in die Hände spiele, die gegen Hilfen für verschuldete Regionen seien. Hardt warnte zudem davor, die Entlastung zu unterschätzen, und bezeichnete sie als ein "starkes Signal für unsere Kommunen".

Die Bundesregierung hat die Tür für weitere Unterstützung nach 2029 offen gelassen – vorausgesetzt, die finanziellen Rahmenbedingungen verbessern sich. Eine Verlängerung wäre jedoch von Entscheidungen künftiger Parlamente abhängig. Hardt betonte zudem, dass der Bund in dieser Phase darauf verzichten solle, den Kommunen zusätzliche Belastungen aufzubürden.

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Der Gesetzentwurf geht nun mit Rückendeckung des Kabinetts in die nächste Phase. Bei Verabschiedung würde er eine verlässliche Finanzierung für Länder und Städte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sicherstellen. Im Mittelpunkt steht weiterhin der Abbau alter Schulden bei gleichzeitiger langfristiger Haushaltsstabilität.

Quelle