01 May 2026, 12:37

EU setzt Zeichen: "Ja-heißt-Ja" soll sexualisierte Gewalt klarer ahnden

Eine Europakarte, die den Geschlechtergleichheitsindex 2017 anzeigt, mit Regionen, die nach Geschlechtergleichheitsniveaus farbcodiert sind, und erklärendem Text auf der linken Seite.

EU setzt Zeichen: "Ja-heißt-Ja" soll sexualisierte Gewalt klarer ahnden

Die Europäische Kommission hat eine neue Entschließung zur Unterstützung des "Ja-heißt-Ja"-Standards für sexuelle Einwilligung verabschiedet. Damit soll der Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt in allen EU-Mitgliedstaaten gestärkt werden. Zwar ist die Entscheidung vorerst symbolisch, sie markiert jedoch einen Wandel vom bisherigen "Nein-heißt-Nein"-Prinzip.

Die Forderung nach klareren Einwilligungsgesetzen gewann an Fahrt, nachdem der Fall der öffentlich viel beachteten Gisele Pelidot die Lücken im bestehenden Schutz aufgedeckt hatte. Dies veranlasste die EU zum Handeln. Mehrere Länder, darunter Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich, hatten bereits vor dieser Entschließung "Ja-heißt-Ja"-Gesetze eingeführt.

Die ältere "Nein-heißt-Nein"-Regel, die Deutschland 2016 einführte, stellte sexuelle Handlungen gegen den erklärten Willen unter Strafe. Kritiker monierten jedoch, dass sie zu viel Raum für Auslegungen ließ. Expert:innen bevorzugen seit Langem "Ja-heißt-Ja", weil hier eine explizite, aktive Zustimmung erforderlich ist – und damit Zweifel ausräumt, ob ein Opfer sich "ausreichend" gewehrt hat.

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Nach dem neuen Standard liegt die Beweislast bei den Beschuldigten. Schweigen oder Passivität gelten nicht mehr als Zustimmung, wodurch klarer erkennbar ist, wann eine Verletzung vorliegt. Die EU-Entschließung zielt darauf ab, in Europa einen Konsens zu schaffen und sicherzustellen, dass Opfer unabhängig vom Tatort gleichen Schutz genießen.

Die Resolution setzt ein gemeinsames Ziel: flächendeckende Schutzmechanismen für Überlebende sexualisierter Gewalt. Zwar ist sie noch nicht rechtlich bindend, doch sie ermutigt die Mitgliedstaaten, strengere Einwilligungsgesetze zu verabschieden. Die Änderung spiegelt die wachsende Erkenntnis wider, dass nur eine ausdrückliche Zustimmung als gültige Einwilligung gilt.

Quelle