04 March 2026, 19:38

Europa-Gericht stärkt Passagierrechte bei Verspätungen durch überlastete Sicherheitskontrollen

Eine Gruppe von Menschen verschiedenen Alters, einige stehend, einige sitzend, in einem Flughafenwartebereich mit Glasfenstern auf der rechten Seite, in Schwarz-Weiß.

Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - Europa-Gericht stärkt Passagierrechte bei Verspätungen durch überlastete Sicherheitskontrollen

Europa-Gericht entscheidet zugunsten von Passagieren nach Verspätung durch überlastete Sicherheitskontrollen

Das Gericht der Europäischen Union hat Passagieren Recht gegeben, nachdem es durch überfüllte Sicherheitskontrollen an einem anderen Flughafen zu einer Flugverspätung gekommen war. Zwei Reisende fordern nun jeweils 400 Euro Entschädigung von der bulgarischen Fluggesellschaft European Air Charter. Mit dem Urteil wird klargestellt, dass Airlines sich nicht durch den Verweis auf "außergewöhnliche Umstände" der Verantwortung entziehen können.

Der Vorfall ereignete sich im Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn, wo das Sicherheitspersonal mit der großen Zahl an Passagieren überfordert war. Dadurch kam es zu ungewöhnlich langen Wartezeiten, die an diesem Tag mehrere Flüge beeinträchtigten.

European Air Charter entschied sich, auf verspätete Passagiere zu warten, die die Sicherheitskontrolle noch nicht durchlaufen hatten. In der Folge startete ein Flug von Düsseldorf nach Warna mit mehr als fünf Stunden Verspätung und kam über drei Stunden später als geplant an.

Das Europa-Gericht kam zu dem Schluss, dass nicht die Überlastung selbst, sondern die eigenständige Entscheidung der Airline, auf die Passagiere zu warten, die direkte Ursache für die Verspätung war. Damit muss die Fluggesellschaft die betroffenen Reisenden nach den EU-Fluggastrechteverordnungen entschädigen.

Nun muss das Düsseldorfer Gericht prüfen, ob die Entscheidung der Airline tatsächlich freiwillig getroffen wurde. Falls ja, wird es über die Klagen der Passagiere auf je 400 Euro Entschädigung entscheiden.

Das Urteil bestätigt, dass Airlines "außergewöhnliche Umstände" nicht als Ausrede nutzen können, wenn eigene Entscheidungen zu Verspätungen führen. Das Düsseldorfer Gericht wird diese Auslegung in seinem endgültigen Urteil zugrunde legen. Passagiere, deren Flüge durch solche Entscheidungen erheblich verspätet werden, haben nach den aktuellen EU-Vorschriften Anspruch auf Entschädigung.

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