Fahranfängerin in Hagen mit 0,09 Promille nach Likörschokolade erwischt
Sven BinnerFahranfängerin in Hagen mit 0,09 Promille nach Likörschokolade erwischt
Frau in Hagen mit 0,09 Promille nach Verkehrskontrolle gestoppt
Eine 20-jährige Fahranfängerin wurde in den frühen Morgenstunden des 14. Februar bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle im Hagener Stadtzentrum angehalten. Gegen 2:50 Uhr kam es zum Einsatz, bei dem die Beamten weitere Überprüfungen vornahmen. Die Frau gab später an, vor der Fahrt lediglich alkoholisierte Schokolade verzehrt zu haben.
Während der Kontrolle willigte die Fahrerin in einen freiwilligen Atemalkoholtest ein, der einen Wert von 0,07 Promille ergab. Da in Deutschland für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot gilt, untersagten die Beamten ihr umgehend die Weiterfahrt.
Anschließend wurde sie zur Wache gebracht, wo ein zweiter, rechtlich bindender Atemtest durchgeführt wurde. Dieser bestätigte einen Wert von 0,09 Promille – und damit einen Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze für Führerscheinneulinge. Daraufhin erhielt sie einen offiziellen Verwarngeldbescheid wegen Verletzung des Alkoholverbots.
Die Frau beharrte darauf, dass ihre Alkoholaufnahme ausschließlich auf den Genuss von likörhaltiger Schokolade zurückzuführen sei. Die Testergebnisse zogen jedoch weitere rechtliche Konsequenzen nach sich.
Nun muss die Fahrerin mit Strafen wegen Verstoßes gegen die deutsche Null-Promille-Regel für Fahranfänger rechnen. Der Fall zeigt, wie streng die Alkoholgrenzen im Straßenverkehr durchgesetzt werden – selbst dann, wenn Fahrer unbeabsichtigten Alkoholkonsum geltend machen. Das Geschehen dient als Mahnung an junge Autofahrer, die gesetzlichen Vorgaben im Straßenverkehr genau zu beachten.






