Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit verbotenen Waffen aufgegriffen
Nikolaus SchleichFestnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit verbotenen Waffen aufgegriffen
Am 14. Juni nahm die Polizei am Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen 43-jährigen Mann fest. Der deutsche Staatsbürger, der obdachlos war, wurde bereits aufgrund zweier offener Haftbefehle gesucht. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass er verbotene Gegenstände bei sich trug.
Der Mann wurde vorläufig festgenommen und über seine Rechte belehrt. Eine Durchsuchung förderte ein Messer und einen ausziehbaren Schlagstock zutage, deren Besitz ihm gerichtlich untersagt war. Beide Gegenstände wurden sofort beschlagnahmt.
Der erste Haftbefehl betraf Volksverhetzung und sah eine sechsmonatige Freiheitsstrafe vor. Der zweite erging wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und umfasste eine achtmonatige Haftstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Die Ermittlungsbehörden haben nun zusätzlich Anklage wegen Verstoßes gegen das deutsche Waffengesetz erhoben. Der Beschuldigte bleibt in Untersuchungshaft und muss mit weiteren rechtlichen Konsequenzen wegen der neu entdeckten Waffenvergehen rechnen. Der Fall unterstreicht die konsequente Durchsetzung bestehender Haftbefehle sowie die Einhaltung von Verboten für gefährliche Gegenstände.
