Gericht stoppt Extremismus-Einstufung der AfD durch das BfV vorläufig

Sven Binner
Sven Binner
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Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebenem Text, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen unten.Sven Binner

Extremist? Was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf - Gericht stoppt Extremismus-Einstufung der AfD durch das BfV vorläufig

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in seinem Vorhaben, die Alternative für Deutschland (AfD) als rechtsextremistische Vereinigung einzustufen, einen juristischen Rückschlag erlitten. Das Verwaltungsgericht Köln erließ eine einstweilige Verfügung, die die Einstufung vorläufig blockiert, bis eine weitere Prüfung abgeschlossen ist. Das Urteil markiert die neueste Wendung in einem langwierigen Streit über den Status der Partei.

Das BfV hatte die AfD erstmals im März 2021 als "Prüffall für rechtsextremistische Bestrebungen" eingestuft. Zwei Jahre später verschärfte die Behörde im Juni 2023 die Bewertung für den Thüringer Landesverband der Partei zu einer "gesicherten rechtsextremistischen Bestrebung". Bis Mai 2024 weitete das Amt diese Einstufung auf die gesamte Bundespartei aus.

Das BfV handelt auf Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes, das ihm erlaubt, Informationen zu sammeln, als Frühwarnsystem zu agieren und Bedrohungen für die Demokratie entgegenzuwirken. Zu seinen Aufgaben gehört die Beobachtung extremistischer Bewegungen, allerdings ohne polizeiliche Befugnisse. Die Einstufung als "gesicherte extremistische Bestrebung" räumt der Behörde erweiterte Überwachungsmöglichkeiten ein – mit potenziell weitreichenden sozialen und politischen Folgen für die Betroffenen.

Die AfD wehrte sich gegen die Einstufung und zog vor Gericht. Im März 2024 bestätigte das Verwaltungsgericht Köln zunächst die Entscheidung des BfV. Doch am 13. Mai 2025 hob das Oberverwaltungsgericht Berlin dieses Urteil auf. Es gab dem Eilantrag der AfD statt und setzte die bundesweite Extremismus-Einstufung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens aus.

Das BfV nutzt ein gestuftes System zur Bewertung von Gefahren, das von Vorprüffällen bis hin zu Verdachts- und gesicherten Extremismus-Einstufungen reicht. Dieses System bestimmt das operative Vorgehen der Behörde gegen mögliche Bedrohungen.

Die einstweilige Verfügung verhindert, dass das BfV die AfD vorerst als "gesicherte rechtsextremistische Bestrebung" einstuft. Der Fall wird nun weiter juristisch geprüft, sodass der Status der Partei vorerst unklar bleibt. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, ob das BfV die AfD künftig wieder unter seiner strengsten Einstufung vollumfänglich überwachen darf.

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