Gerichtsstreit um psychogene Blindheit: Ist sie rechtlich anerkannt?
Irena RohtPsychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Gerichtsstreit um psychogene Blindheit: Ist sie rechtlich anerkannt?
Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt hat ihren Kampf um die Anerkennung einer Behinderung vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen gebracht. Sie behauptet, an psychogener Blindheit zu leiden – einem Zustand, bei dem der Sehverlust ohne physische Schäden an den Augen auftritt. Das Gericht wird den Fall am 27. Februar 2023 verhandeln; mit einem Urteil ist noch am selben Tag zu rechnen.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob ihr Zustand nach deutschem Recht als gesetzliche Blindheit anerkannt wird. Frühere Versuche, finanzielle Unterstützung und einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, waren bereits von den Behörden abgelehnt worden.
Die Frau hatte erstmals 2018 einen Antrag auf Behindertenleistungen gestellt, doch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnte ab. Begündet wurde dies damit, dass psychogene Blindheit nicht der gesetzlichen Definition von Blindheit in Deutschland entspricht. Daraufhin zog sie vor das Verwaltungsgericht Münster, das ihre Klage ebenfalls abwies.
Das Urteil des Erstgerichts ließ zentrale Fragen offen. Die Richter klärten nicht, ob die Klägerin tatsächlich an psychogener Blindheit leidet, ihre Symptome übertreibt oder eine Beeinträchtigung nur vortäuscht. Die weiteren Verfahren verzögerten sich zudem durch die COVID-19-Pandemie.
Ein vom OVG beauftragter Gutachter der Universität Tübingen prüfte die medizinischen Unterlagen der Klägerin. Sein Bericht deckte Widersprüche zwischen ihren Schilderungen der Blindheit und den tatsächlichen Testergebnissen auf: Die Untersuchungen zeigten eine fast normale Sehkraft auf dem rechten Auge und eine sehr gute auf dem linken.
Psychogene Blindheit, auch funktionelle Blindheit genannt, tritt meist nach schweren psychischen Traumata auf. Im Gegensatz zu organischer Blindheit hinterlässt sie keine nachweisbaren Schäden an den Augen oder Sehnerven. Das OVG prüft den Fall nun wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für das Behindertenrecht in Deutschland.
Die Entscheidung des OVG wird unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 27. Februar 2023 verkündet. Bestätigt das Gericht das erstinstanzliche Urteil, bleibt der Klägerin der Anspruch auf Behindertenleistungen und einen Schwerbehindertenausweis verwehrt. Vergleichbare rechtliche Präzedenzfälle gibt es weder in anderen Bundesländern noch in europäischen Nachbarstaaten.






