Lieferkettengesetz in Deutschland: Droht eine Verwässerung der strengen Regeln?
Sven BinnerLieferkettengesetz in Deutschland: Droht eine Verwässerung der strengen Regeln?
Deutschlands Handelsregister- und Unternehmensregister-Pflichten (LkSG) stehen vor möglichen Reformen, die ihre Wirkung abschwächen könnten. Das Gesetz, das darauf abzielt, Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten durchzusetzen, betrifft derzeit rund 5.000 Unternehmen in Europa. Nun prüft die amtierende Mitte-links-Koalition Änderungen, vor denen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen warnen: Sie könnten die Wirksamkeit des Gesetzes verwässern.
Das LkSG trat 2023 in Kraft und galt zunächst für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Beschäftigten. Seit Januar 2024 wurde die Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter gesenkt, wodurch zusätzlich 4.500 bis 5.000 Betriebe – darunter 500 Finanzinstitute – in den Geltungsbereich fallen. Besonders große Unternehmen aus den Bereichen Produktion, Finanzen sowie solche mit internationalen Lieferketten tragen die höchste Compliance-Last.
Nach dem Gesetz müssen deutsche Firmen ihre Zulieferer im Ausland überwachen – selbst wenn dies bedeutet, Druck auf Mutterkonzerne oder Partner in Ländern wie der Türkei auszuüben. Einige, wie ein Chemiegroßhändler, berichten von umfangreicher Dokumentationspflicht für jede Lieferung, was einen hohen administrativen Aufwand verursacht. Andere, etwa Unternehmen, die in Westafrika Bauxit beziehen, arbeiten mit lokalen Partnern zusammen, um Umweltschäden zu begrenzen.
Das Europäische Parlament hat kürzlich die eigene Lieferketten-Richtlinie verschoben: Die Umsetzung ist nun erst für Juli 2028 in den EU-Staaten und 2029 für Unternehmen vorgesehen. Die geplanten deutschen Änderungen würden Sanktionen streichen und das Gesetz an die weniger strengen EU-Vorgaben anpassen – und damit seine präventive Kraft mindern. Kritiker befürchten, dass dies Unternehmen benachteiligt, die sich bereits an die strengeren LkSG-Regeln halten.
Siebzehn Wirtschaftsverbände gehen noch weiter und fordern eine vollständige Aussetzung des Gesetzes. Sie argumentieren, die geplanten Reformen entlasteten kleine und mittlere Betriebe nicht ausreichend, die besonders unter den Compliance-Kosten leiden.
Falls die Reformen beschlossen werden, könnte die Durchsetzung des LkSG deutlich nachlassen. Unternehmen, die derzeit seine Anforderungen erfüllen, stünden dann im Wettbewerb mit solchen, die sich an schwächere Standards halten. Wie sich die Lage entwickelt, hängt auch davon ab, wie Deutschland seine Position in den kommenden Jahren mit der verschobenen EU-Richtlinie in Einklang bringt.






