"Recht auf Reparatur": Warum Verbraucher und Händler mit der EU-Verordnung hadern
Nikolaus Schleich"Recht auf Reparatur": Warum Verbraucher und Händler mit der EU-Verordnung hadern
Seit Juli 2024 gilt die neue „Recht auf Reparatur“-Verordnung der EU, die Reparaturen defekter Elektro- und Haushaltsgeräte erleichtern soll. Die Richtlinie muss bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Doch das Bewusstsein der Verbraucher für die Neuregelung ist noch gering: Nur 44 Prozent kennen die Bestimmung.
Viele Kunden haben bereits jetzt Probleme mit den Reparaturkosten. Jeder Vierte entscheidet allein anhand des Preises, ob ein Gerät repariert wird. Im Schnitt sind Verbraucher bereit, bis zu 22 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises für eine Reparatur auszugeben. Dennoch empfinden 70 Prozent die Kosten im Vergleich zum Neukauf als zu hoch.
Auch Unternehmen rechnen mit Herausforderungen. 63 Prozent der Hersteller gehen davon aus, dass Reparaturen für Kunden teurer werden – bedingt durch höhere Personalkosten und Lagerhaltung für Ersatzteile. Ähnlich sehen es 68 Prozent der Händler, die ebenfalls mit steigenden Reparaturkosten rechnen. Gleichzeitig erwarten 62 Prozent der Händler, dass die Preise für Neugeräte steigen werden, um die höheren Reparaturkosten auszugleichen. Zudem geben 74 Prozent der Händler zu, dass ihre aktuellen Kapazitäten eine größere Anzahl an Reparaturanfragen nicht bewältigen könnten.
Die Verordnung zielt darauf ab, Reparaturen bei Haushalts- und Elektrogeräten zu vereinfachen. Doch sowohl Verbraucher als auch Unternehmen befürchten höhere Kosten und betrieblichen Mehraufwand. Wie stark sich die Regelung auswirkt, hängt davon ab, wie schnell Länder wie Deutschland die Vorgaben bis zum Stichtag 2026 umsetzen.






