27 March 2026, 10:33

Verena Kerth erstreitet einstweilige Verfügung gegen heimliche Videoaufnahmen

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich zur Genehmigung eines Gesetzes zur Verbot des Internets durch die Regierung.

Verena Kerth erstreitet einstweilige Verfügung gegen heimliche Videoaufnahmen

Ein heimlich aufgenommener Videoclip der Fernseh- und Radiomoderatorin Verena Kerth tauchte in einer Dokumentation mit Marc Terenzi und Oliver Pocher auf. Die Aufnahmen führten zu raschen juristischen Schritten – ein einstweiliger Rechtsschutz wurde erwirkt, um die weitere Verbreitung zu stoppen. Anwalt Constantin Martinsdorf vertrat Kerth in dem Verfahren und zeigte damit, wie entscheidend Schnelligkeit und Präzision in medienrechtlichen Auseinandersetzungen sind.

Die umstrittene Dokumentation wurde am 15. März 2026 ausgestrahlt und enthielt heimlich gefilmtes Material von Verena Kerth. Innerhalb von zwei bis vier Wochen erließ das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Verbreitung. Gerichte verlangen in solchen Fällen glaubwürdige Beweise und prüfen das Verhalten der Beteiligten genau, insbesondere bei möglichen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht.

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Constantin Martinsdorf, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, leitete die rechtliche Gegenwehr. Seine Expertise in Eilverfahren erwies sich als entscheidend, denn bei medienrechtlichen einstweiligen Verfügungen kommt es auf akribische Vorbereitung und schnelles Handeln an. Der Fall unterstrich zudem, wie wichtig belastbare Beweise sind, um Personen vor unautorisierten Aufnahmen zu schützen.

Martinsdorf arbeitet für die Kanzlei Bietmann, die bundesweit mit Standorten in Bergisch Gladbach-Bensberg und Köln tätig ist. Während die Kanzlei sich auf steueroptimierte Beratung und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert hat, bearbeitet ihre Medienrechtsabteilung prominente Fälle wie den von Kerth. Die erfolgreiche einstweilige Verfügung festigte den Ruf der Kanzlei für wirksame juristische Interventionen in sensiblen Streitfällen.

Die von Martinsdorf erstrittene Verfügung verhindert die weitere Verbreitung der umstrittenen Aufnahmen. Das Urteil zeigt, wie schnell Gerichte handeln können, wenn klare Beweise für Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorliegen. Für Kerth bedeutet die Entscheidung rechtlichen Schutz vor der unautorisierten Nutzung ihres Bildes in zukünftigen Sendungen.

Quelle