27 April 2026, 06:33

Vermögensverwalter wegen Millionenbetrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt

Liniengraph, der die Anzahl der Insolvenzfälle in den Vereinigten Staaten von 1995 bis 2011 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Bedingte Freiheitsstrafe für Vermögensverwalter wegen hochspekulativer Investments - Vermögensverwalter wegen Millionenbetrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Vermögensverwalter hat eine Bewährungsstrafe für den Betrug an Kunden in Höhe von über zwei Millionen Euro erhalten. Das Amtsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen verkündete am Freitag sein Urteil nach monatelangen Ermittlungen zu seinen hochriskanten Anlagegeschäften. Der Fall umfasste 39 einzelne Betrugsfälle, durch die Anleger schwere finanzielle Verluste erlitten.

Die Probleme des Managers begannen, als seine eigenen privaten Investitionen ins Stocken gerieten. Statt die Verluste einzugestehen, nutzte er das Geld seiner Kunden, um seine Schulden zu begleichen. Bis 2021 waren die riskanten Wetten vollständig gescheitert – und mit ihnen die Gelder, die er den Anlegern entnommen hatte.

Später gestand er den Geschädigten die Taten, doch der Schaden war bereits angerichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten beantragt. Das Gericht verlängerte diese jedoch auf zwei Jahre und berücksichtigte dabei die Schwere der Straftaten. Zwei Monate der Bewährungszeit galten aufgrund von Verzögerungen im Verfahren bereits als verbüßt.

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Die Verteidigung schlug während des Prozesses keine alternative Strafe vor. Das endgültige Urteil des Richters spiegelte sowohl das Ausmaß des Betrugs als auch die Notwendigkeit einer stärkeren Abschreckung wider.

Die Bewährungsstrafe beträgt nun zwei Jahre – länger, als die Anklage gefordert hatte. Das Urteil berücksichtigt die Zeit, die der Angeklagte bereits unter rechtlichen Auflagen verbracht hat. Die Anleger jedoch bleiben auf den zwei Millionen Euro sitzen, die sie durch die gescheiterten Geschäfte verloren haben.

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