Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländischen Händler zurück
Nikolaus SchleichZoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländischen Händler zurück
Deutsche Zollbehörden haben nach zweimonatigen Ermittlungen 20.000 Cannabissamen an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben. Die Sendung war Anfang August bei einer routinemäßigen Grenzkontrolle im Kreis Viersen zunächst beschlagnahmt worden. Später bestätigten die Beamten, dass die Samen legal eingeführt werden durften.
Die Beschlagnahmung ereignete sich auf einer Transportroute nahe der deutsch-niederländischen Grenze. Zollbeamte in Krefeld hielten die Samen im Rahmen standardmäßiger Kontrollen zurück. Daraufhin leiteten die Behörden eine Prüfung ein, um ihren rechtlichen Status zu klären.
Nach deutschem Recht gelten Cannabissamen als Vermehrungsmaterial und dürfen importiert werden. Andere Cannabisprodukte – etwa Blüten oder ganze Pflanzen – bleiben hingegen weiterhin vom Einfuhrverbot betroffen. Nach der Bestätigung, dass die Samen den gesetzlichen Vorgaben entsprachen, gaben die Behörden sie am 22. Oktober 2025 an das niederländische Unternehmen frei.
Das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisierte Unternehmen nahm die Sendung nach der Entscheidung beim Zoll in Empfang.
Mit der Rückgabe der Samen ist der Fall nach einer Überprüfung der Einfuhrbestimmungen abgeschlossen. Deutsche Gesetze erlauben weiterhin den Import von Cannabissamen zu Anzwecken, während andere cannabisbezogene Produkte eingeschränkt bleiben. Das niederländische Unternehmen kann nun seine Handelsaktivitäten mit der zurückerhaltenen Lieferung wiederaufnehmen.






